

Das gefaltete und abgekantete Gebäude, zentral auf dem Bergplateau positioniert, wird durch seine schrägen Wände und schiefen Dachflächen in die Landschaft integriert. Die natureloxierte Aluminiumhüllung, den Gesamtbaukörper als geschuppte Haut umfassend, fügt sich in das felsige Farbkleid des Berggesteins ein. Der Innenraum verströmt die Atmosphäre eines gemütlichen Berghauses. Die Materialien sind einfach, natürlich und warm: z.B. rohe Fichte an Decken und Wänden oder frisches Rot am Küchenkörper. Eine Inszenierung erfährt der Innenraum durch das Alpenpanorama, das spannungsreich über ein umlaufendes Fensterband erlebbar ist.
Facts & Figures
Stellungnahme zum Bundesgerichts-Urteil Neubau Bergrestaurant WeisshorngipfelMit einer sonderbaren Eigeninterpretation des Bundesgerichtsurteils versuchen der Schweizer Heimatschutz und ihr Rechtsvertreter Andrea Bianchi in den Medienmitteilungen gegenüber der Öffentlichkeit die Notwendigkeit des langjährigen Rechtsstreits vorzutäuschen, wonach das Gipfelprojekt erst mit dem Rekursverfahren die Projektverbesserungen erfahren habe. Sie verkennen die Tatsache, dass die von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) empfohlenen Auflagen allesamt schon mit der Eingabe des Baugesuchs erfüllt oder in der Bauumsetzung geplant waren.
Der Verwaltungsrat der Arosa Bergbahnen AG verkleinerte nämlich von sich aus Anfang 2007 das ursprünglich vorgesehene Gipfelprojekt. Das redimensionierte Neubau-Projekt war demzufolge schon mit der Baueingabe beschlossene Sache und nicht eine Konsequenz aus dem Bundesgerichtsentscheid oder gar eine geforderte Massnahme des Schweizer Heimatschutzes. Trotz seiner exponierten Lage auf dem Gipfel erfüllt der Neubau die geforderte hochstehende architektonische Qualität. Im Gegenteil kommt die ENHK sogar zum Schluss, dass der von der Gegnerschaft immer wieder geforderte Neubau eines Restaurants am bisherigen Standort an der Bergflanke keine taugliche Alternative sei, weil dadurch keineswegs der Eindruck eines wenig belasteten Gipfels entstünde. Den vollständigen Abbruch des bestehenden, an die Seilbahnstation angebauten Bergrestaurants nach vollendetem Neubau auf dem Gipfelplateau hat die Arosa Bergbahnen AG von Anfang an geplant. Diese Verpflichtung ist darum als Bestandteil in der Baubewilligung vom 22. Juni 2007 enthalten und nicht erst mit dem Bundesgerichtsurteil erfolgt, wie die Beschwerdeführer glaubhaft machen wollen. Die Arosa Bergbahnen AG und die beauftragte Architektin Tilla Theus legen beim Gipfelprojekt grossen Wert auf einen möglichst schonenden Einfluss auf das Landschaftsbild. Selbsterklärend stand für die Bauherrschaft eine Aussenbeleuchtung oder eine augenfällig inszenierende Innenbeleuchtung des Fensterbandes nie zur Diskussion. Und schliesslich ist die auferlegte ökologische Baubegleitung ist in keiner Art und Weise ein Resultat aus dem Rechtsstreit, sondern eine hinlänglich bekannte Massnahme bei der Mehrheit von BAB-Projekten. In fast allen Fällen wird die ökologische Baubegleitung bereits mit der Ausarbeitung der Bauvorhabens (Auflageprojekt) zugezogen. So auch geschehen beim Neubauprojekt auf dem Weisshorngipfel, wo die Arosa Bergbahnen AG den Auftrag an die ökologische Baubegleitung schon im Frühjahr 2007 erteilte.
Bei nüchterner Betrachtung ist der Status Quo wie vor drei Jahren erreicht. Das Bundesgericht hat genau das Bauprojekt bewilligt, zu welchem das Kantonale Amt für Raumentwicklung Graubünden sowie die Gemeinden Arosa und Tschiertschen bereits im Juni 2007 grünes Licht erteilt haben.
Arosa Bergbahnen AG
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
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Gipfel Neubau |
11.07.2007, Südostschweiz: "Auf dem Weisshorn soll die Arbeit per sofort ruhen"
18.09.2007, Südostschweiz: "Verwaltungsgericht lässt den Heimatschutz abblitzen"
16.10.2007, Südostschweiz: "Für Heimatschutz ist Aroser Projekt eine Grundsatzfrage"